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Btm-Rezepte über Cannabis von verschiedenen Ärzten aufgrund der gleichen Diagnose innerhalb der Höchstmengen

Hallo, bin seit einiger Zeit bei einem Neurologen A in Behandlung wegen ADS, der mit mir auch den KÜ-Antrag für Cannabis bei meiner PKV Continentale gestellt hat, welcher durchging. Ich war von Anfang an bei Neurologe A in Behandlung mit Methylphenidat, welches ich aber gerne durch Cannabis substituieren wollte. Nachdem die KÜ dann aber da war, wollte Neuro A dann das Methylphenidat doch nicht mehr mit Cannabis substituieren, sondern verschrieb mir lediglich 0,25 g Cannabis zur Nacht wegen meiner durch das M-phenidat verstärkten, mit dem ADS verbundenen Insomnia. Etwa alle 6 Wochen bekomme ich bei Neuro A ein Rezept über 10 g Cannabis und 50 Tabletten Methyphenidat (20 mg).

Nun habe ich einen anderen Neurologen B gefunden, der mir am Tag 2 g Cannabis verordnet (kein M-phenidat), also 60 g für 30 Tage. Allerdings ist hier das Problem, dass Neurologe B nur eine begrenzte Anzahl Btm-Rezepte übrig hat: er verordnet generell sehr selten Btm, genauer gesagt einem Patienten Morphine wg. Schmerzen, deswegen hatte er wenige Btm-Rezepte generell vorrätig und für dieses Jahr nur noch 6 übrig gehabt (1 hat er dann gleich für mich ausgestellt), mehr wolle er auch nicht bestellen, aber ich solle dann eben alle zwei Monate wegen eines Btm-Rezeptes über Cannabis zu ihm kommen, im anderen Monat solle ich doch einfach zu Neurologe A gehen, und mir mein bisheriges Rezept abholen.

Hier tun sich für mich einige Fragen auf:

  1. Kann ich überhaupt von zwei verschiedenen Neurologen gleichzeitig aufgrund der selben Diagnose (ADS/Insomnia) das selbe Medikament (Cannabis) verschrieben bekommen, ohne dass ich Probleme bekomme mit                          a) der PKV     b) dem Gesundheitsamt (wo die Btm-Rezepte dann zusammen laufen)
  2. Oder wäre es theoretisch sogar möglich, dass Neurologe B mir - im Rahmen der kombinierten Höchstmenge der Cannabis-Verordnungen von 100 g pro 30 Tage (ohne Ausnahmeantrag, mit einem wäre mehr möglich) durch Neuro A + B - mehr auf seinem Btm-Rezept verordnet (welches ja auf 30 Tage ausgelegt ist, aber nur alle 60 Tage an mich ausgegeben werden kann), damit die normalerweise angedachte tägliche Dosis zumindest annähernd erreicht werden kann?
  3.  Muss bei mir als PKV-Patient eigentlich eine Begleitstudie (mit meinem Einverständnis) durch den/die das Cannabis verordnende(n) Arzt/Ärzte in Zusammenarbeit mit dem BfArm durchgeführt werden so wie bei der GKV? Wie sieht es hier mit mehreren verordnenden Ärzten aus?
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