Hallo, bin seit einiger Zeit bei einem Neurologen A in Behandlung wegen ADS, der mit mir auch den KÜ-Antrag für Cannabis bei meiner PKV Continentale gestellt hat, welcher durchging. Ich war von Anfang an bei Neurologe A in Behandlung mit Methylphenidat, welches ich aber gerne durch Cannabis substituieren wollte. Nachdem die KÜ dann aber da war, wollte Neuro A dann das Methylphenidat doch nicht mehr mit Cannabis substituieren, sondern verschrieb mir lediglich 0,25 g Cannabis zur Nacht wegen meiner durch das M-phenidat verstärkten, mit dem ADS verbundenen Insomnia. Etwa alle 6 Wochen bekomme ich bei Neuro A ein Rezept über 10 g Cannabis und 50 Tabletten Methyphenidat (20 mg).
Nun habe ich einen anderen Neurologen B gefunden, der mir am Tag 2 g Cannabis verordnet (kein M-phenidat), also 60 g für 30 Tage. Allerdings ist hier das Problem, dass Neurologe B nur eine begrenzte Anzahl Btm-Rezepte übrig hat: er verordnet generell sehr selten Btm, genauer gesagt einem Patienten Morphine wg. Schmerzen, deswegen hatte er wenige Btm-Rezepte generell vorrätig und für dieses Jahr nur noch 6 übrig gehabt (1 hat er dann gleich für mich ausgestellt), mehr wolle er auch nicht bestellen, aber ich solle dann eben alle zwei Monate wegen eines Btm-Rezeptes über Cannabis zu ihm kommen, im anderen Monat solle ich doch einfach zu Neurologe A gehen, und mir mein bisheriges Rezept abholen.
Hier tun sich für mich einige Fragen auf:
- Kann ich überhaupt von zwei verschiedenen Neurologen gleichzeitig aufgrund der selben Diagnose (ADS/Insomnia) das selbe Medikament (Cannabis) verschrieben bekommen, ohne dass ich Probleme bekomme mit a) der PKV b) dem Gesundheitsamt (wo die Btm-Rezepte dann zusammen laufen)
- Oder wäre es theoretisch sogar möglich, dass Neurologe B mir - im Rahmen der kombinierten Höchstmenge der Cannabis-Verordnungen von 100 g pro 30 Tage (ohne Ausnahmeantrag, mit einem wäre mehr möglich) durch Neuro A + B - mehr auf seinem Btm-Rezept verordnet (welches ja auf 30 Tage ausgelegt ist, aber nur alle 60 Tage an mich ausgegeben werden kann), damit die normalerweise angedachte tägliche Dosis zumindest annähernd erreicht werden kann?
- Muss bei mir als PKV-Patient eigentlich eine Begleitstudie (mit meinem Einverständnis) durch den/die das Cannabis verordnende(n) Arzt/Ärzte in Zusammenarbeit mit dem BfArm durchgeführt werden so wie bei der GKV? Wie sieht es hier mit mehreren verordnenden Ärzten aus?
Hallo, bin seit einiger Zeit bei einem Neurologen A in Behandlung wegen ADS, der mit mir auch den KÜ-Antrag für Cannabis bei meiner PKV Continentale gestellt hat, welcher durchging. Ich war von Anfang an bei Neurologe A in Behandlung mit Methylphenidat, welches ich aber gerne durch Cannabis substituieren wollte. Nachdem die KÜ dann aber da war, wollte Neuro A dann das Methylphenidat doch nicht mehr mit Cannabis substituieren, sondern verschrieb mir lediglich 0,25 g Cannabis zur Nacht wegen meiner durch das M-phenidat verstärkten, mit dem ADS verbundenen Insomnia. Etwa alle 6 Wochen bekomme ich bei Neuro A ein Rezept über 10 g Cannabis und 50 Tabletten Methyphenidat (20 mg).
Nun habe ich einen anderen Neurologen B gefunden, der mir am Tag 2 g Cannabis verordnet (kein M-phenidat), also 60 g für 30 Tage. Allerdings ist hier das Problem, dass Neurologe B nur eine begrenzte Anzahl Btm-Rezepte übrig hat: er verordnet generell sehr selten Btm, genauer gesagt einem Patienten Morphine wg. Schmerzen, deswegen hatte er wenige Btm-Rezepte generell vorrätig und für dieses Jahr nur noch 6 übrig gehabt (1 hat er dann gleich für mich ausgestellt), mehr wolle er auch nicht bestellen, aber ich solle dann eben alle zwei Monate wegen eines Btm-Rezeptes über Cannabis zu ihm kommen, im anderen Monat solle ich doch einfach zu Neurologe A gehen, und mir mein bisheriges Rezept abholen.
Hier tun sich für mich einige Fragen auf:
- Kann ich überhaupt von zwei verschiedenen Neurologen gleichzeitig aufgrund der selben Diagnose (ADS/Insomnia) das selbe Medikament (Cannabis) verschrieben bekommen, ohne dass ich Probleme bekomme mit a) der PKV b) dem Gesundheitsamt (wo die Btm-Rezepte dann zusammen laufen)
- Oder wäre es theoretisch sogar möglich, dass Neurologe B mir - im Rahmen der kombinierten Höchstmenge der Cannabis-Verordnungen von 100 g pro 30 Tage (ohne Ausnahmeantrag, mit einem wäre mehr möglich) durch Neuro A + B - mehr auf seinem Btm-Rezept verordnet (welches ja auf 30 Tage ausgelegt ist, aber nur alle 60 Tage an mich ausgegeben werden kann), damit die normalerweise angedachte tägliche Dosis zumindest annähernd erreicht werden kann?
- Muss bei mir als PKV-Patient eigentlich eine Begleitstudie (mit meinem Einverständnis) durch den/die das Cannabis verordnende(n) Arzt/Ärzte in Zusammenarbeit mit dem BfArm durchgeführt werden so wie bei der GKV? Wie sieht es hier mit mehreren verordnenden Ärzten aus?