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Zeitliche Begrenzung der Kostenübernahme nach inzwischen 2 Prüfungen durch den MDK und 4 bewilligten Kostenübernahmen...

Hallo,

ich bekomme auf Grund einer chronischen / nicht heilbaren Erkrankung schon seit einiger Zeit Medikamente auf Basis von Cannabinoiden verschrieben. Nachdem dopmaninäre Medikamente schnell ihre Wirkung verloren und mich dafür mit heftigen Nebenwirkungen stark zusätzlich belasteten, nahm ich an einer Studie teil, welche eine sehr gute Linderung der Symptome zeigte.

Als erstes bekam ich Sativex verschrieben. Nach einiger Zeit stellte ich einen Kostenübernahmeantrag für ein Vollspektrumextrakt der Firma Tilray. Nach Prüfung durch den MDK bekam ich eine auf 6 Monate begrenzte Kostenübernahme.

Der Folgeantrag wurde erneut durch den MDK geprüft und ich bekam eine zeitlich unbegrenzte Kostenübernahme. Das Vollspektrumextrakt senkte die Beschwerden besser als Sativex.

Auf Grund des schnelleren Wirkeintritts nach der Einnahme stellte ich nach einiger Zeit einen Kostenübernahmeantrag für Blüten zum Verdampfen mit gleichem Cannabinoidverhältnis, was noch einmal eine Verbesserung mit sich brachte, allerdings wurde die Kostenübernahme wieder auf 6 Monate begrenzt.

Der nächste Folgeantrag wurde wieder bewilligt, allerdings erneut auf 6 Monate begrenzt und mit einem Vermerk, dass im Falle eines erneuten Folgeantrages wieder aktuelle Unterlagen eingereicht werden müssen, um diese vom MDK erneut prüfen zu lassen.

Ich finde es unzumutbar, dass ich mit einer schweren chronischen Erkrankung für die es im Augenblick keine alternativen Therapien gibt alle 6 Monate wieder hoffen muss, dass die Krankenkasse das einzige Medikament, dass die Symtome deutlich lindert auch weiterhin übernimmt. Vor allem weil der MDK nun schon zwei mal bestätigt hat, dass eine Therapie mit Cannabinoiden sinnvoll ist und die Krankenkasse für das Extrakt auch schon eine unbegrenzte Kostenübernahme ausgesprochen hatte. Was soll ich denn machen, wenn in 6 Monaten der nächste Antrag abgelehnt werden sollte?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Informationen zur rechtlichen Situation hat, oder mir jemanden Empfehlen kann, der sich mit diesem Thema gut auskennt und mir beratend zur Seite stehen kann!

Guten Abend DerDaerr,

vielen Dank für die ausführliche Erläuterung Ihrer Situation. Die Verordnung von Medizinalcannabis durch einen Arzt beruht grundsätzlich auf §31 SGB V. Hier ist nach erfolgter Genehmigung durch die Krankenkasse keinerlei Befristung vorgesehen. Leider befristen manche Krankenkassen dennoch ihre Genehmigungen.

Ansprechpartner für Ihre Situation wäre z. B. die Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin e. V. (ACM):

https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/

oder der Bund Deutscher Cannabispatienten e. V. (BDCan):

https://bdcan.de/

Vielleicht hat aber noch jemand anderes aus diesem Forum Tipps für Sie.

Ich hoffe Sie haben Erfolg mit der Entfristung Ihrer Kostenübernahme.

Viele Grüße

Dr. Thorsten Tuschy

Also grundsätzlich sieht das Gesetz eine Befristung ja nicht vor. Mehr noch ist nur die Erstverordnung genehmigungspflichtig. Ich denke, hieraus kann ein in diesem Bereich erfahrener Anwalt da auf alle Fälle aktiv werden.

Sofern die Widerspruchsfristen abgelaufen sind ist eventuell noch was durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu machen.

Jetenergie und Semsibaer haben auf diesen Beitrag reagiert.
JetenergieSemsibaer
Viele Grüße, Daniela aka Wonder Woman | www.bdcan.de

Hallo,

lästiges Thema, taucht aber leider immer wieder auf.

Hab mal etwas angehängt, sollte das ganze eigentlich klären...

 

Lg Andreas

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