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Mindesthaltbarkeitsdatum Vs. Verfalldatum

Hallo,

ich habe ein RIESEN Problem damit, wie mit dem Verfallsdatum bei Cannabis umgegangen wird.

Verfallsdatum = Produkt ist ungenießbar und muss vernichtet werden.
Mindesthalbarkeitsdatum = Nach einer Prüfung, kann es trotzdem noch Konsumiert werden.

Apotheken arbeiten mit dem Verfallsdatum, lassen aber ihr Cannabis erneut Prüfen und führen es dem Verkauf wieder zu.

Ich möchte kein verfallenes Cannabis konsumieren!
Ich möchte kein bestrahltes Cannabis konsumieren!

Sollte hier nicht eher das Mindesthalbarkeits Datum genutzt werden?
Denn sonst fühle ich mich erneut hintergangen und intransparent beraten, wie bei meiner kompletten "Cannabis-Therapie"

#legalizeit

reingehauen

Guten Tag Dogdoor.notDoctor.420,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider sind die Ausführungen von Ihnen nicht ganz korrekt. Ich kann Ihnen garantieren, dass Sie bei uns kein verfallenes Produkt erhalten. Beim Thema Verfalldatum und Medizinalcannabis gibt es ganz klare rechtliche Vorgaben an die wir uns selbstverständlich halten. Hier greift das Rezepturrecht, d. h. die Verwendbarkeit der Cannabisblüten erweitert sich bei Abfüllung bzw. Herstellung um sechs Monate, da es sich um einen sog. Rezepturausgangstoff handelt. Ist die Verwendbarkeit der Cannabisblüten auf der Originalverpackung überschritten, werden diese auch nicht mehr abgegeben und von uns vernichtet. Ab und zu kommt es tatsächlich zu sog. Retests seitens der Hersteller. Hier werden die Cannabisblüten erneuten Stabilitätsuntersuchungen unterzogen und bei Bestehen dieser Labortests wird dann die Verwendbarkeitsfrist verlängert.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie auch gerne bei uns in der Apotheke anrufen.

Beste Grüße

Dr. Thorsten Tuschy

Hallo,

leider sehe ich dass anders.

hier die Definition von Verbrauchs(Verfall-) Datum:

MHD und Verbrauchsdatum sind nicht dasselbe

Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum zu bewerten. Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln als „zu verbrauchen bis…“ und ist auch wörtlich gemeint: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist das Risiko einer gefährlich hohen Keimbelastung hoch. Das Lebensmittel darf dann nicht mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich in den Abfall. Verbrauchsdatum und MHD dürfen daher nicht verwechselt werden.

Quelle: h**ps://w*w.lebensmittelklarheit.de/informationen/das-mindesthaltbarkeitsdatum-ist-kein-verfallsdatum

MfG Dogdoor

Zitat von Dogdoor.notDoctor.420 am 20/07/2021, 17:58 Uhr

MHD und Verbrauchsdatum sind nicht dasselbe

Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum zu bewerten. Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln als „zu verbrauchen bis…“ und ist auch wörtlich gemeint: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist das Risiko einer gefährlich hohen Keimbelastung hoch. Das Lebensmittel darf dann nicht mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich in den Abfall. Verbrauchsdatum und MHD dürfen daher nicht verwechselt werden.

Genau wie Lebensmittel und Rezepturarzneimittel nicht dasselbe sind.

 

Viele Grüße, Daniela aka Wonder Woman | www.bdcan.de
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