Das E-Rezept gilt seit dem 1. April auch für Cannabis! Alle Informationen darüber finden Sie in unserem Ratgeber.

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Medizinalcannabis: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt

Medizinalcannabis: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt

Auch wenn das 2017 beschlossene Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (umgangssprachlich auch als “Cannabis als Medizin-Gesetz” bezeichnet) die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vereinfachen sollte, sorgt die Verschreibung von Medizinalcannabis bis heute bei Ärzten und Patienten stellenweise für Unsicherheit. Wie spricht man mit dem behandelnden Arzt über Cannabis als Medizin?

Welche Ärzte dürfen Cannabis verordnen?

Grundsätzlich dürfen Ärzte jeder Fachrichtung, mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten, ein Rezept für medizinisches Cannabis ausstellen. Als Indikation für eine Therapie gibt es zwei Kriterien:

Erstens, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung entweder „nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann

oder zweitens, wenn

eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.1

Haben Patienten den Eindruck, bei ihrer Erkrankung könnte der Einsatz von Medizinalcannabis sinnvoll sein, sollte der Arzt auf die Verschreibungsfähigkeit aufmerksam gemacht werden. Sofern die Reaktion darauf Ablehnung oder gar Empörung sind, kann man allerdings unter Hinweis auf klinische Studien weiterhin auf eine Behandlung mit Cannabis bestehen.2

Braunglastiegel un kleine Pipettenflasche aus Braunglas
Abb. 1: Sollten sie unsicher sein, ob sie Anspruch auf eine Behandlung mit Medizinalcannabis haben, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Mediziner dürfen ihre Patienten allerdings nicht zu einer Straftat animieren und nur zugelassene Cannabisprodukte verordnen. Dazu zählen CannabisblütenExtrakte sowie zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis.2

Ärzte sind verpflichtet, über alle Aspekte zu schweigen, die ihnen ihre Patienten anvertrauen. Das gilt gegenüber Angehörigen des Patienten, aber auch gegenüber anderen Ärzten, sofern keine Entbindung der Schweigepflicht erfolgte. Die ärztliche Schweigepflicht ist in verschiedenen Gesetzen sowie den Berufsordnungen geregelt.2

Sind entsprechende Indikationen vorhanden, können Ärzte die Verordnung von Medizinalcannabis vorschlagen und ihre Patienten mithilfe einer Bescheinigung beim Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse unterstützen.

Was ist bei einem Erstgespräch zu beachten?

Bei der Behandlung mit Medizinalcannabis müssen Patienten vor Therapiebeginn von Ihrem Arzt aufgeklärt werden. Neben der gängigen Aufklärung sollte auf folgende Punkte hingewiesen werden:

  • Mögliche Wirkung und Nebenwirkungen von Medizinalcannabis
  • Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
  • Mögliche Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit
  • Sinnvolle Dosierung und Anwendung
  • kindersichere Lagerung

Mit dem Anfang 2017 in Kraft getretenen Gesetz entfällt das bisherige Erlaubnisverfahren, wonach Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung für die Behandlung mit Cannabis beantragen mussten. Laut Gesetzgeber war die bisher von der Behörde erteilte Ausnahmeerlaubnis nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes noch drei Monate gültig.

Was ist ein Cannabis-Rezept?

Cannabis wird per BtM-Rezept verordnet. Anders als bei der Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verbandstoffen und sonstigen arzneimittelähnlichen Produkten (Rezeptgültigkeit von 28 Tagen) muss es innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungsdatum in der Apotheke eingelöst werden.2

Weißer Marmor mit zerkleinerten Cannabisblüten und Holzbrett, mit schwarzer Pfeife und Zündhölzer
Abb. 2: Medizinalcannabisblüten können auf verschiedene Arten angewandt werden. Das Rauchen wird, aufgrund der durch die bei hohen Temperaturen entstehenden Schadstoffe, allerdings nicht empfohlen.

Ein Rezept für Medizinalcannabis muss also zwingend das Ausstellungsdatum enthalten. Neben der Menge muss bei der Verordnung von Blüten oder Extrakten auch die Sorte angegeben sein. Es können auch verschiedene Sorten mit unterschiedlicher Wirkstoffkonzentration verordnet werden. Außerdem notwendig sind Angaben zur Dosierung und der Arztstempel.3 Wenn die Krankenkasse die Kosten für die Cannabismedizin übernimmt, kann pro Rezept nur eine Sorte/Extrakt verschrieben werden. Privatpatienten können sich mehrere Sorten auf ein Rezept schreiben lassen, so lange genug Platz auf dem Rezept ist.

Sofern Patienten den Eindruck haben, eine Behandlung mit medizinischem Cannabis könnte sinnvoll sein, können sie sich im Vorfeld ausführlich darüber informieren und den behandelnden Arzt auf die Verschreibungsfähigkeit von Medizinalcannabis aufmerksam machen.

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