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“Führerschein und Fahrzeugpapiere!”: So verhält man sich als Cannabispatient in einer Verkehrskontrolle

“Führerschein und Fahrzeugpapiere!”: So verhält man sich als Cannabispatient in einer Verkehrskontrolle

Eine Verkehrskontrolle ist für viele (legale) Cannabispatienten immer noch ein seltsamer, oft von einem mulmigen Gefühl begleiteter Moment: Obwohl Cannabis als legales Medikament verschrieben wird, gab es in der Vergangenheit Urteile, in denen Cannabispatienten der Führerschein entzogen wurde.

Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde, dass Sie als Patient regelmäßig Cannabis einnehmen, muss man sich mindestens einer fachärztlichen Überprüfung unterziehen. Personen, die eine Vorgeschichte des illegalen Konsums von Cannabis haben, oder falls der Fahrerlaubnisbehörde aus der Vergangenheit der Gebrauch von Betäubungsmitteln bekannt ist, kann sogar die nächsthöhere Stufe angeordnet werden – nämlich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).1

Daher gibt es keinen Grund, den Patientenstatus bei einer Verkehrskontrolle direkt anzusprechen. Denn auch mit einem Cannabisrezept kann der Konsum von Betäubungsmitteln für die Polizei ein Grund sein, einen Drogentest auf weitere Substanzen durchzuführen oder den genauen THC-Blutspiegel zu ermitteln. Zweiteres wird vor allem angeordnet, um zu überprüfen, ob dieser in Relation mit der verschriebenen Menge ist. Bei Abweichungen kann davon ausgegangen werden, dass man sich als Patient zusätzlich mit Schwarzmarkt-Cannabis für den Freizeitkonsum versorgt.

Hält man sich als Cannabispatient genau an die Verordnung auf seinem Rezept, ist man nach einer gewissen Eingewöhnungszeit, dazu berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Darüber hinaus sollten keine unerwarteten Nebenwirkungen mehr erscheinen, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen.

Ein Cannabispatient sitzt hinter dem Steuer ihres Autos mit Unterlagen für eine Verkehrskontrolle in der Sonnenblende.
Abb. 1: Viele Cannabispatient*innen haben die Unterlagen immer griffbereit, beispielsweise in der Sonnenblende. Man sollte und muss aber trotzdem nicht darauf hinweisen, dass man Cannabis konsumieren darf.

Der typische Fehler von Cannabispatienten…

Auch wenn es logisch ist, schreiben wir es hier nochmal ganz konkret auf: Seien Sie nett, respektvoll, unterstützt die Beamten so gut es geht bei der Ausübung ihrer Pflicht.

Jedenfalls in einem gewissen Rahmen…

Viele Patienten machen nämlich den Fehler, den Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle direkt unaufgefordert mitzuteilen, dass ihnen Cannabis von einem Arzt verschrieben wird und sie es daher legal konsumieren dürfen – obwohl die Staatsbeamten erst mal nur den Führerschein und die Fahrzeugpapiere sehen wollten. Oft folgt dann leider ein Bluttest. In seltenen Fällen kann der Führerschein auf Verdacht des Missbrauchs von Betäubungsmitteln sogar einbehalten werden, bis die Ergebnisse des Bluttests vorliegen und ausgewertet wurden.2

Bestehen Zweifel an der Fahreignung von Patienten unter Dauermedikation, müssen diese mit einem ärztlichen Gutachten und einer Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit ausgeräumt werden.

Zwar bekommt man ihn dann, wenn das “Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt”2, umgehend wieder zurück. Trotzdem kann es für Personen, die beispielsweise beruflich oder privat auf einen Führerschein angewiesen sind, sehr unvorteilhaft sein, wenn der Führerschein, und sei es auch nur für ein paar Tage, eingezogen wird.

… und wie man es richtig macht!

Den “Status” als Cannabispatient sollte man daher nach Möglichkeit nicht erwähnen. Auch die typische “Haben sie illegale Drogen konsumiert?”-Frage sollte man immer mit “Nein, noch nie.” beantworten.

Erstens geht es die Polizei nichts an, welche Medikamente man verordnet bekommt. Zweitens löst eine zu detaillierte Antwort meistens nur unnötige Fragen bis hin zum oben erwähnten Bluttest oder sogar eine MPU aus, die man mit einem einfachen “Nein” im besten Fall umgehen kann.

Als Cannabispatient beschäftigt man sich meistens sehr intensiv mit der Thematik, vor allem mit den rechtlichen Aspekten. Die Polizei hingegen handelt zwar immer nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber eben auch nicht allwissend. So kann es durchaus vorkommen, dass man als Cannabispatient besser über die Gesetze Bescheid weiß als das uniformierte Gegenüber. Dass ein Polizist sich zunächst mit einem Drogentest absichert, ob die kontrollierte Person auch wirklich nur legale Medikamente im Blut habt, ist völlig logisch: Viele Polizisten wissen einfach noch nicht genau, wie das Gesetz das Thema “Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr” handhabt und gehen daher lieber auf Nummer sicher, anstatt sich am Ende vor einem Vorgesetzten rechtfertigen zu müssen.

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  • 1 „Cannabis auf Rezept & Führerschein – ist die MPU Pflicht?“
    Online unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-auf-rezept-fuehrerschein-ist-die-mpu-pflicht_156259.html

  • 2 Antwort auf Anfrage der Partei Die Linke: „Cannabismedizin und Straßenverkehr“
    Online unter: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf

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Kommentare

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ThorbenSpiegel

May 31, 2023

Wenn die nur auf die bloße Idee kommen, mir 2 Jahre vor der Rente meinen Führerschein abzunehmen, nur weil ich ein Medikament nehme (und wirklich noch NIE IM LEBEN an einem Joint gekifft habe!), dann lernen die mich aber kennen...