RECHTSSICHERHEIT FÜR CANNABISPATIENTEN IM STRASSENVERKEHR

RECHTSSICHERHEIT FÜR CANNABISPATIENTEN IM STRASSENVERKEHR

Für Cannabispatienten ist oft unklar, ob sie legal Auto fahren dürfen. Wir klären auf!

Die medizinische Verwendung von Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wichtig dabei ist die Einhaltung der therapeutisch angepassten Dosierung. Dürfen Cannabispatienten also Auto fahren?​

Beeinflusst medizinisches Cannabis die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen?

Grundsätzlich gilt: Erwerb und Besitz von Cannabis sind verboten und erfüllen den Bestand einer Straftat (illegaler Besitz von Betäubungsmitteln). Wird Cannabis von einem Arzt per Rezept medizinisch verordnet, dürfen Cannabisprodukte als Medikament legal erworben und mitgeführt werden.1,2

Patienten, die mit Cannabis therapiert werden, können einen Patientenausweis beantragen. Er enthält alle relevanten Informationen sowie die ärztliche Dosierungsanweisung.1

Der Patientenpass alleine ist allerdings kein offizieller Nachweis der Fahreignung. Ordnet die Führerscheinstelle eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit an müssen Cannabispatienten auf die Einhaltung der ärztlich verschriebenen Dosierung hinweisen und dass die Leistungsfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.1,2

Cannabispatienten und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Sofern CannabisblütenCannabisextrakte oder andere zugelassene Cannabis-Arzneimittel per Rezept von einem Arzt verordnet und wie vereinbart eingenommen werden, kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen genauso beurteilt werden, wie bei der Einnahme anderer psychoaktiver Medikamente im Rahmen einer Therapie. Die Fahreignung ist nicht automatisch ausgeschlossen. Nur, sofern das Medikament nicht wie mit dem Arzt besprochen angewandt oder missbräuchlich konsumiert wird.1,2

Das leuchtende gelbe Schild eines Taxis
Abb. 1 Rechtssicherheit: Viele Berufsgruppen sind von ihrem Führerschein abhängig, auch wenn sie Cannabis als Medikament verschrieben bekommen. Das Medikament muss jedoch immer ordnungsgemäß eingenommen werden.

Solange Cannabispatienten ihre ärztlich verordnete Cannabis-Arzneimittel bestimmungsgemäß nach angegebener Dosierung einnehmen, werden keine Betäubungsmittel konsumiert. Zu Beginn einer Therapie ist es allerdings sinnvoll, in einer Eingewöhnungsphase von mehreren Wochen zu beobachten, wie Cannabis wirkt und der Körper auf die Dosierung reagiert.1,2,3

Zusammen mit dem behandelnden Arzt kann man lernen, die eigene Fahrtüchtigkeit selbstkritisch zu beurteilen. Mediziner sollten ihre Patienten zudem über mögliche Nebenwirkungen wie Müdigkeit, ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, Konzentrationsschwierigkeiten und Schwindel aufklären, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Außerdem sollte jedes Mal vor Fahrtantritt selbst beurteilt werden, ob man sicher ein Fahrzeug lenken kann.2,3

Wie verhält man sich als Cannabispatient in einer Verkehrskontrolle?

Cannabispatienten sind gesetzlich nicht verpflichtet, Nachweise über ihre Behandlung mitzuführen, es ist aber grundsätzlich empfehlenswert. Im Falle einer Verkehrskontrolle dient eine Rezeptkopie oder ein ausführliches ärztliches Attest als Nachweis einer medizinischen Anwendung. Zusätzlich kann ein Patientenausweis die Kommunikation erleichtern. Solche Nachweise schützen allerdings nicht vor einer rechtlichen Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle.

Blaulicht bei einer Kontrolle im Straßenverkehr
Abb. 2 Blaulicht im Rückspiegel? Als Cannabispatient ist man nicht verpflichtet, dies mit einem Rezept oder Patientenausweis zu belegen. Aber: Es hilft der Polizei bei einer Kontrolle, die Situation besser zu verstehen.

Auch wenn Cannabispatienten in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen, kann die Fahrerlaubnisbehörde im Nachgang einer Kontrolle eine sogenannte Eignungsprüfung verlangen. Wird die Behörde von einer Dauermedikation in Kenntnis gesetzt, prüft man offiziell, ob die Person für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Patienten müssen unter Umständen mit einer fachärztlichen Überprüfung ihrer Fahreignung rechnen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle gilt bei einem angeordneten Drogentest auch für Cannabispatienten die allgemeine THC-Obergrenze.2,3

2022 tagte der Deutsche Verkehrsgerichtstag (DVGT) zum 60. Mal. Als Ergebnis gaben Experten eine Empfehlung, den bisher geltenden THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum beim Autofahren nach oben anzupassen. Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnisverordnung gelten auf Bundesebene.4

Kommt die durch die Führerscheinstelle angeordnete Eignungsprüfung zu dem Ergebnis, dass man trotz Dauermedikation dazu in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, können Cannabispatienten damit ihre Fahrtauglichkeit jederzeit nachweisen.

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Kommentare

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Saman

May 25, 2023

Ich finde das Thema echt super wichtig. Meiner Erfahrung nach haben die meisten Beamten keine Ahnung. Das bestätigen leider auch immer wieder Erzählungen von anderen Betroffenen. Cool finde ich die Tipps, wie man sich in einer Verkehrskontrolle verhalten soll. Mehr davon :)