Begleiterhebung Cannabis als Medizin: Die Ergebnisse sind da!

Über 15.000 Datensätze ausgewertet - Die Ergebnisse können sich sehen lassen

Das “Cannabis als Medizin”-Gesetz erleichtert die ärztliche Verordnung medizinischer Cannabispräparate. Eine parallel dazu laufende Begleiterhebung sollte detaillierte Informationen zum medizinischen Gebrauch von Cannabis liefern. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

Was bringt die Begleiterhebung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte?

Am 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten. Auch als “Cannabis als Medizin”-Gesetz bezeichnet, regelt es den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiemöglichkeit bei Patienten mit einer schweren Erkrankung.

Die Begleiterhebung ist keine Studie im eigentlichen Sinn. Um die Sicherheit und Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln belegen zu können, sind klinische Studien nach internationalen wissenschaftlichen Standards notwendig. Die Erkenntnisse aus der Begleiterhebung können für die Planung solcher Untersuchungen genutzt werden.1 2

Um Auswirkungen der gesetzlich geregelten Verordnungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln zu erhalten, führte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren eine Begleiterhebung durch. Wurde ein Rezept für Cannabisarzneimittel auf Krankenkassenkosten ausgestellt, waren Ärzte dazu verpflichtet, Details über die Therapie anonym an die Behörde zu übermitteln. Die Ergebnisse sollen es dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ermöglichen, über die Regelungen zur Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln neu zu entscheiden. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er legt Richtlinien fest, welche medizinischen Leistungen beansprucht werden können. Zudem liefert die Datensammlung Erkenntnisse über den medizinischen Gebrauch von Cannabis.1 2

Welche Daten wurden im Rahmen der Begleiterhebung übermittelt?

Über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren sammelte das BfArM Daten zur Therapie mit medizinischem Cannabis. Untersucht wurden Fälle, deren Therapie mindestens ein Jahr dauerte und nicht abgebrochen wurde. Insgesamt wurden über 21.000 Datensätze an die Behörde übermittelt, insbesondere Informationen über Therapie, Diagnose, Dosierung oder Nebenwirkungen.2
Begleiterhebung Cannabis als Medizin
Abb. 1 Über 21.000 Datensätze wurden von Ärzten über einen Zeitraum von mehreren Jahren eingereicht

Die übermittelten Datensätze beziehen sich auf Behandlungen mit Cannabisblüten, Cannabisextrakten, Sativex, Nabilon und Dronabinol, nachdem die Kostenübernahme der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt wurde.

Welche Schlüsse lässt die Begleiterhebung des BfArM zu?

Die mit Abstand am häufigsten genannte Hauptdiagnose ist Schmerz. Mehr als drei Viertel der Patientinnen und Patienten der Begleiterhebung werden aufgrund chronischer Schmerzen unterschiedlicher Entstehung mit Cannabisarzneimitteln behandelt.2

Obwohl Ärzte zur Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet waren, ist die Zahl gemeldeter Fälle mit etwa 21.000 gering. Für die Auswertung des Berichtes wurden lediglich 16.809 vollständig ausgefüllte Datensätze herangezogen.2

67 % der Erkrankten aus der Begleiterhebung mit einem Rezept für medizinische Cannabisblüten, verwenden diese zur Behandlung von Schmerzen. Bei der Verordnung von Extrakten ist der Anteil der Schmerzpatienten mit 89 % noch höher. Zweithäufigste Diagnose für die Anwendung von Cannabisblüten ist krankhaft erhöhter Muskeltonus (Spastik) unterschiedlicher Ursache. Zudem werden Blüten bei ADHS, entzündlichen Darmerkrankungen oder Tic-Störungen, wie dem Tourettesyndrom, häufiger angewendet als andere Cannabisarzneimittel. Auffällig ist auch die hohe Anwendungsquote von Cannabisblüten bei Multipler Sklerose.2
Die Begleiterhebung befasste sich mit Cannabisblüten und Extrakten
Abb. 2 Bei der Begleiterhebung wurden Datensätze über Cannabisblüten und -extrakte gesammelt.

Die an das BfArM übermittelten Daten zeigen, dass Patientinnen und Patienten, die mit Cannabisarzneimitteln behandelt werden, im Durchschnitt 57 Jahre alt und in der Mehrzahl weiblich sind. Dies gilt für alle Cannabisarzneimittel. Personen, die hingegen ausschließlich mit Cannabisblüten behandelt werden, sind durchschnittlich 45,5 Jahre alt und in zwei Drittel der übermittelten Fälle männlich. Mit Blüten behandelte Erkrankte bewerteten den Therapieerfolg grundsätzlich höher, brechen die Therapie seltener ab und geben seltener Nebenwirkungen an.2

Der deutschen Tageszeitung Handelsblatt zufolge wurden bei den gesetzlichen Krankenversicherungen Barmer, AOK und Techniker Krankenkasse bis Ende 2020 ungefähr 70.00 Anträge auf die Bewilligung einer Cannabis-Therapie gestellt. Davon seien etwa zwei Drittel genehmigt worden.3

Über die Hälfte (52,5 %) der Mediziner, die Daten an das BfArM übermittelten, waren Narkoseärzte, gefolgt von Allgemeinmedizinern (15%), Neurologen (12,7%), Internisten (8,4%) sowie Fachärzten aus physikalischer und rehabilitativer Medizin (4%). 37,8% aller gemeldeten Fälle standen in Zusammenhang mit einer Palliativbehandlung.2

Fazit

Die Datenerhebung erfolgte zwischen dem 30.03.2017 und dem 31.03.2022. Die zentrale Indikation für eine Therapie mit Medizinalcannabis waren Schmerzen. In 70% der Fälle berichteten Betroffene von einer Verbesserung der Lebensqualität. Mittlerweile wurden auch in Deutschland klinische Studien über die Wirksamkeit begonnen. Ziel dieser Studien ist, die Wirkung und Sicherheit von Cannabisarzneimitteln genauer zu untersuchen und zu belegen. Privat versicherte Patienten sowie Erkrankte, deren Kostenübernahmeantrag von der zuständigen Krankenkasse abgelehnt wurde, wurden bei der Datenerhebung nicht berücksichtigt.2

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  1. [Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten – Bundesgesundheitsministerium](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/maerz/cannabis-als-medizin-inkrafttreten.html#:~:text=Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ ist am 10.,Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern.)

  2. Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln

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  3. Cannabis als Medizin: Schwächeres Wachstum als erwartet (handelsblatt.com)

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